Seit vielen Jahren sind wir der zuverlässige Partner für ortsansässige und regionale Industriebetriebe. Durch unseren hohen Qualitätsanspruch sind wir regional- und überregional bekannt. Mit diesen Arbeitsaufträgen wird die Akzeptanz und Integration von Menschen mit Behinderung gefördert.
Durch unser Qualitätssicherungsmanagement nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert, können wir eine hohe Kundenzufriedenheit und beste Arbeitsergebnisse garantieren.
Der Gesetzgeber schreibt im §160 SGB IX vor, dass private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen verpflichtet sind, 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Ist dies nicht möglich, so ist eine Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe zu entrichten.
Wenn Sie unser Partner werden, können Sie die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe sparen. Denn 50% der auf die Arbeitsleistung unserer Werkstätten entfallenden Rechnungsbeträge können Sie auf eine zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen (§223 SGB IX).
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